Vorsorgen

Nachlassregelung


Wem soll was gehören?

Haben Sie schon einmal über den Verbleib Ihres Vermögens nachgedacht? Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie Ihre gewünschten Erben festlegen. Damit wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt.
Damit das Testament rechtsgültig ist, muss es handschriftlich verfasst werden, mit vollem Namenszug unterschrieben und datiert werden. Eine Rechtsberatung ist hier oft sinnvoll, um Unklarheiten später sicher auszuschließen.

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Der digitale Nachlass

Um im Trauerfall mögliche Zusatzbelastungen für Ihre Angehörigen zu vermeiden, empfehlen wir, Vorkehrungen für die digitalen Hinter-lassenschaften zu treffen. Verwahren Sie die Passwörter und Zugänge Ihrer Konten sicher und setzen Sie eine Person Ihres Vertrauens hierüber in Kenntnis.  

Angehörigen, denen im Sterbefall hierzu keine Informationen vorliegen, vermitteln wir professionelle Dienstleister für die Regelung des digitalen Erbes.

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