Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?

Die gesetzliche Erbfolge tritt nicht in Kraft, wenn ein Testament vorliegt. Der Letzte Wille ist nur dann rechtsgültig, wenn einige formelle Richtlinien berücksichtigt werden. Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich geschrieben sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden.

Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Wir vermitteln Ihnen gerne entsprechende Adressen.

Das Testament ist eine eindeutige Verfügung, die alle Unklarheiten beseitigt. In vielen Fällen können so auch eventuelle Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden werden. Bewahren Sie Ihr Testament an einer Stelle auf, die Ihren engsten Angehörigen vertraut ist. Alternativ können Sie Ihre Unterlagen, gemeinsam mit Ihren Vorsorgeregelungen, auch in unserem Hause hinterlegen lassen.

Auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zum Thema Erbrecht und Vorlagen zum Download.

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