Bei der Feuerbestattung bzw. Kremation wird der menschliche Leichnam in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Sofern der Verstorbene selbst zu Lebzeiten keine Festlegung getroffen hat, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, das Krematorium frei zu wählen. Für die Feuerbestattung wird – genau wie für die Erdbestattung – ein Sarg benötigt. Dieser wird nicht nur für die Aufbahrung und Überführung gebraucht, sondern auch für den Verbrennungsvorgang im Krematorium selbst.
Was die Häufigkeit ihrer Durchführung angeht, so kommt der Feuerbestattung heutzutage bundesweit betrachtet der gleiche Stellenwert wie der Erdbestattung zu. Allerdings bestehen weiterhin große regionale Unterschiede je nach religiösen Überzeugungen und lokaler Traditionsverbundenheit.
Grundsätzlich ist es möglich, eine Trauerfeier entweder vor oder nach der Einäscherung abzuhalten. Trauerpsychologen raten jedoch dazu, die Trauerfeier noch vor der Einäscherung zu begehen, denn die Präsenz des aufgebahrten Verstorbenen hat eine andere, den Abschied und die Trauerarbeit erleichternde Wirkung als die Präsenz der Urne mit der Asche.
Für die Asche von Verstorbenen besteht in Deutschland Bestattungspflicht. Es ist den Angehörigen also nicht erlaubt, die Urne etwa mit nach Hause nehmen, um sie dort im eigenen Garten oder an anderen privaten Orten beizusetzen. Die Gründe hierfür sind sowohl juristischer als auch ethischer Natur. Die oder der Verstorbene stellt kein Privateigentum dar, über den man beliebig verfügen kann. Der Beisetzungsort gilt darüber hinaus als öffentlicher Ort, der von jedem besucht werden können sollte, ungeachtet eines möglichen familiären Verhältnisses zur oder zum Verstorbenen.
Für die Beisetzung der Asche bestehen – ähnlich wie bei der Erdbestattung – zahlreiche Möglichkeiten. Je nach Friedhofssatzung ist es möglich, dass in Gräbern für Erdbestattungen zusätzlich eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden kann, auch wenn die Anzahl der möglichen Erdbestattungen bereits ausgeschöpft ist.