Das Erbrecht

Das Erbrecht ist ein komplexes Thema und wirft immer wieder viele Fragen auf. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie zu den juristischen Fragen nicht beraten dürfen. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch gerne Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren.
Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Erbrecht. Im Allgemeinen gilt:

Die gesetzliche Erbfolge

Wenn kein rechtsgültiges Testament vorliegt, tritt im Todesfall die gesetzlich festgelegte Erbfolge in Kraft. Falls Sie beabsichtigen, Ihr Vermögen später nach Ihren besonderen Vorstellungen zu verteilen, dann empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Damit können Sie alle Regelungen, die mit dem Erbe zusammenhängen, genau festlegen. Mit Ihrer Verfügung sorgen Sie für klare Verhältnisse und können so auch eventuelle Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vermeiden.
Grundsätzlich ist eine besondere Rangfolge zu beachten.

Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel und Urenkel

Nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt.

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen
 
Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.

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