Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung bzw. Kremation wird der menschliche Leichnam in einem Krematorium dem Feuer übergeben. Sofern der Verstorbene selbst zu Lebzeiten keine Festlegung getroffen hat, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, das Krematorium frei zu wählen. Für die Feuerbestattung wird – genau wie für die Erdbestattung – ein Sarg benötigt. Dieser wird nicht nur für die Aufbahrung und Überführung gebraucht, sondern auch für den Verbrennungsvorgang im Krematorium selbst.

Was die Häufigkeit ihrer Durchführung angeht, so kommt der Feuerbestattung heutzutage bundesweit betrachtet der gleiche Stellenwert wie der Erdbestattung zu. Allerdings bestehen weiterhin große regionale Unterschiede je nach religiösen Überzeugungen und lokaler Traditionsverbundenheit.

Grundsätzlich ist es möglich, eine Trauerfeier entweder vor oder nach der Einäscherung abzuhalten. Trauerpsychologen raten jedoch dazu, die Trauerfeier noch vor der Einäscherung zu begehen, denn die Präsenz des aufgebahrten Verstorbenen hat eine andere, den Abschied und die Trauerarbeit erleichternde Wirkung als die Präsenz der Urne mit der Asche.

Für die Asche von Verstorbenen besteht in Deutschland Bestattungspflicht. Es ist den Angehörigen also nicht erlaubt, die Urne etwa mit nach Hause nehmen, um sie dort im eigenen Garten oder an anderen privaten Orten beizusetzen. Die Gründe hierfür sind sowohl juristischer als auch ethischer Natur. Die oder der Verstorbene stellt kein Privateigentum dar, über den man beliebig verfügen kann. Der Beisetzungsort gilt darüber hinaus als öffentlicher Ort, der von jedem besucht werden können sollte, ungeachtet eines möglichen familiären Verhältnisses zur oder zum Verstorbenen.

Für die Beisetzung der Asche bestehen – ähnlich wie bei der Erdbestattung – zahlreiche Möglichkeiten. Je nach Friedhofssatzung ist es möglich, dass in Gräbern für Erdbestattungen zusätzlich eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt werden kann, auch wenn die Anzahl der möglichen Erdbestattungen bereits ausgeschöpft ist.

Urnenwahlgrab

Bei einem Urnenwahlgrab besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dieses individuell auszusuchen. Denkbar und möglich ist es außerdem, mehrere Urnenwahlgräber nebeneinander zu erwerben. Urnenwahlgräber besitzen eine durch die entsprechende Friedhofssatzungen geregelte Ruhefrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, die Grabstätte zu verlängern oder auch diese wieder zu belegen. Urnenwahlgräber dürfen im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung individuell gestaltet werden.

Urnenreihengrab

Ein Urnenreihengrab kann nicht individuell ausgesucht werden, sondern wird seitens der Friedhofsverwaltung zugewiesen und ist in der Regel finanziell gesehen günstiger als ein Wahlgrab. In einem solchen Reihengrab ist jeweils nur die Beisetzung eines Verstorbenen zulässig. Eine Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht vorgesehen, unter Umständen kann jedoch eine Umbettung vorgenommen werden. Genau wie beim Wahlgrab ist jedoch auch bei einem Reihengrad die individuelle Gestaltung der Grabstätte entsprechend der jeweiligen Friedhofssatzung möglich.

Kolumbarien

Die Friedhöfe einiger Gemeinden bieten als weitere spezielle Form des Urnengrabs die Beisetzung in sogenannten Kolumbarien an. Die Urne wird in diesem Fall nicht der Erde übergeben, sondern in eine Urnenwand gestellt. Die Nische wird dann mit einer individuellen Grabplatte verschlossen. Diese Form der Bestattung wird inzwischen auch – in Zusammenarbeit mit speziellen Bestattern – von einigen christlichen Kirchen angeboten.

Aschestreuwiesen

Als weitere Möglichkeit der – in der Regel – anonymen Bestattung besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Asche der oder des Verstorbenen auf einer seitens des Friedhofs speziell eingerichteten Aschestreuwiese verstreuen zu lassen. In Einzelfällen bieten Friedhöfe auch die Möglichkeit, die Namen der Verstorbenen auf einer Gedenktafel zu vermerken. Die Zulässigkeit dieser Bestattungsform ist allerdings je nach Bundesland verschieden und wird durch das jeweilige Bestattungsgesetz geregelt.

BestattungsformenSeebestattung

Baumbestattung / FriedWald®

Die Baum- bzw. FriedWald®-Bestattung ist eine besondere Form der Feuerbestattung, bei der die Urne in einem speziell für diesen Zweck ausgewiesenen Wald beerdigt wird. Weitere Information finden Sie hier.

Mitglied der Landesinnung Bestatter Baden-Württemberg
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