Wahlgrabstätte
Bei einer Wahlgrabstätte besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese individuell auszusuchen. Viele Gemeinden bieten auch den Erwerb eines sogenannten Tiefgrabs an. In einer solchen Grabstätte können mindestens zwei Erdbestattungen übereinander durchgeführt werden. Denkbar und möglich ist es außerdem, mehrere Wahlgräber nebeneinander zu erwerben. Wahlgrabstätten besitzen eine durch die entsprechende Friedhofssatzungen geregelte Ruhefrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht die Möglichkeit, die Grabstätte zu verlängern oder diese wieder zu belegen. Häufig besteht die Möglichkeit, zusätzlich Urnen beizusetzen. Wahlgrabstätten dürfen im Rahmen der jeweiligen Friedhofsordnung individuell gestaltet werden.