Fragen und Antworten

Viele Menschen sind mit dem Ablauf und den Formalitäten einer Bestattung nicht vertraut, so dass einige grundlegende Fragen aufkommen, die im Folgenden beantwortet werden:

Haussterbefall

  • Wen muss ich zuerst anrufen, den Arzt oder den Bestatter?

    Beim Todesfall zu Hause oder in einem Heim ist als erstes der Hausarzt oder wenn dieser nicht erreichbar ist, der Notarzt anzurufen. Gleichzeitig sollte der Bestatter über den Todesfall informiert und mit ihm ein Gesprächstermin oder in besonders dringenden Fällen ein Termin für eine sofortige Abholung ausgemacht werden. Beim Tod im Krankenhaus genügt es, das Bestattungsinstitut anzurufen und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Alles Weitere wird von Ihrem Bestattungsinstitut übernommen.

  • Wann muss bei einem Haussterbefall der Verstorbene abgeholt werden?

    Sobald vom Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, kann der Verstorbene abgeholt werden, muß aber nicht. Immer öfter möchten sich Angehörige in Ruhe, ohne Zeitdruck, verabschieden, manchmal auch im Rahmen einer Hausaufbahrung. Klären Sie die Möglichkeiten mit Ihrem Bestattungsinstitut ab.

  • Kann man den Bestatter rund um die Uhr anrufen?

    Ja. Bei uns ist gewährleistet, dass rund um die Uhr ein persönlicher Ansprechpartner den Anruf entgegennimmt.

Bestattungsarten

Verabschiedung/Trauerfeier

  • Wie individuell kann eine Trauerfeier oder eine Bestattung gestaltet werden?

    Mittlerweile verfügen eine Reihe von Bestattungsinstituten über eigene Abschiedsräume, so dass vor der Überführung zum Beerdigungsfriedhof oder ins Krematorium in aller Ruhe nochmals Abschied genommen werden kann. Im Gegensatz zu vielen Abschiedsräumen am Friedhof ist hier meist eine sehr persönliche Atmosphäre gewahrt.

  • Welche Möglichkeiten gibt es, sich nochmals von einem Verstorbenen zu verabschieden?

    Die Feierlichkeiten sollten die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln. Es gibt wenige Grenzen bei der Gestaltung durch Reden, Rituale, Musik, Blumenschmuck und Dekoration. Trauerfeiern zur Feuerbestattung müssen nicht auf Friedhöfen stattfinden. Auch unser Bestattungshaus bietet sich für individuelle Trauerfeiern an.

Bestattung allgemein

  • Wer ist bestattungspflichtig?

    Nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer sind bestattungspflichtig:
    1. der Ehegatte, in den meisten Bundesländern ist dem der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgestellt, die volljährigen Kinder, die Eltern und andere nahe Angehörige (wie Großeltern, Enkelkinder, Geschwister)
    2. die Personensorgeberechtigten
    3. der Betreuer, soweit die Sorge für die Person des Verstorbenen zu dessen Lebezeiten zu seinem Aufgabenkreis gehört hat.

  • Was versteht man unter Bestattungspflicht?

    Unter Bestattungspflicht versteht man die Pflicht, nach dem Ableben eines Menschen dafür zu sorgen, dass dieser eine ordnungsgemäße Bestattung erhält. Die Bestattungspflicht ist in Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Länder geregelt. Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist, besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht.

  • Gibt es Bestattungsfristen?

    Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. Spätestens nach 96 Stunden muss der Verstorbene in der Regel bestattet sein oder, wenn er nach den Bestimmungen der Bestattungsverordnung überführt werden soll, überführt werden.

  • Ist es sinnvoll, die Bestattungswünsche ins Testament zu schreiben?

    Nein, da die Testamentseröffnung in den meisten Fällen erst nach der Bestattung erfolgt.

  • Welche Unterlagen braucht man für eine Bestattung?

    Geburts- bzw. Abstammungsurkunde bei Ledigen,
    Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch bei Verheirateten,
    Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten,
    Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit
    Rechtskraftvermerk bei Geschiedenen,
    Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen,
    Graburkunde - falls ein Grab vorhanden ist,
    Versicherungspolicen, Rentenunterlagen.
    Bei nichtdeutschen Staatsbürgern oder bei deutschen Staatsbürgern, die im Ausland geboren wurden, werden die Geburtsurkunde des Verstorbenen im Original und ggf. eine beglaubigte Übersetzung, sowie der Pass des Ehepartners zusätzlich benötigt.
    Ferner, wenn vorhanden: Willenserklärung bei Feuerbestattung, Willenserklärung bei Seebestattung.

  • Wer kann einen Erbschein beantragen und wann erhalte ich diesen?

    Ein Erbschein kann von einem Erben, dem Testamentsvollstrecker, einem eventuell eingesetzten Nachlassinsolvenzverwalter oder dem Betreuer eines Erben beim Nachlassgericht beantragt werden. Das ist das für den letzten Wohnsitz des Verstorbenen örtlich zuständige Amtsgericht. Das Bundesministerium der Justiz hat zum Thema Erbrecht eine eigene Broschüre „Vorsorge für den Erbenfall“ herausgegeben

  • Von wem erhalte ich die Sterbeurkunden?

    Vom Bestatter, der diese beim zuständigen Standesamt des Sterbeortes beantragt.

  • Wer meldet die Rente/Versicherungen ab?

    Der Bestatter kann nur die Rente eines Alleinstehenden abmelden, da bei Verheirateten Witwen- oder Witwerrente zu beantragen ist. Versicherungen meldet der Bestatter, wenn gewünscht, mittels Vollmacht der Hinterbliebenen ab.

  • Welche Kleidung kann man bei einer Erd- oder Feuerbestattung verwenden?

    Es kann eigene Kleidung verwendet werden. Bei einer Feuerbestattung ist darauf zu achten, dass diese aus Naturfasern (Baumwolle, Seide, Leinen) ist. Ist keine derartige Garderobe zur Hand, bieten wir Ihnen eine Auswahl an geeigneter Sterbebekleidung an.

  • Wie viele Sterbebilder sind üblich?

    Dies kommt auf die Anzahl der zu erwartenden Trauergäste an. Sterbebilder werden in der Regel beim Trauergottesdienst und bei der Trauerfeier ausgelegt. Ratsam ist es, ein Sterbebild auch bei den Dankschreiben auf Kondolenzbriefe beizulegen.

  • Wer hilft mir bei der Haushaltsauflösung?

    Stoß Bestattungen hilft Ihnen auch hier gerne mit zuverlässigen Partnerunternehmen für Umzüge und Wohnungsauflösungen.

Aufwände einer Bestattung

  • Welche Aufwände hat eine Bestattung?

    Eine Bestattung setzt sich im Wesentlichen aus vier Kostenblöcken zusammen:
    1. Dienstleistung des Bestattungsunternehmens wie z. B. Trauerfallberatung, Abholung und Überführung, Ausstattung (Sarg, Urne), Gestaltung der Trauerfeierlichkeiten
    2. Amtliche Gebühren wie z. B. Bestattungs- und Friedhofsgebühren, Gebühr für Grabkauf, Kirchengebühr, Sterbeurkunden
    3. Fremdauslagen wie z. B. Redner, Zeitungen, Blumen, Trauermahl etc.
    4. Folgekosten wie z. B. Grabpflegekosten, Steinmetzkosten

  • Wer muss die Kosten einer Bestattung tragen?

    Die Bestattungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Die Kostentragungspflicht trifft grundsätzlich die Erben und besteht ohne Rücksicht auf die Höhe des Nachlasses. Soweit die Bestattungskosten weder vom Erben noch vom vertraglich Verpflichteten zu erlangen sind, trifft die Kostentragung die Verwandten in gerader Linie vgl. §§ 1601, 1615 Abs. 2 BGB. Übernimmt die Stadt/Gemeinde die Bestattungskosten im Falle einer Ordnungsamtbestattung besteht ein Ersatzanspruch gegenüber dem Pflichtigen.

  • Wieso sind die Friedhofsgebühren so unterschiedlich?

    Aufgrund der verschiedenen kommunalen Größen (wie z. B. Friedhofsgröße, Bevölkerung etc.) wäre eine einheitliche Friedhofsgebührensatzung wohl zu Ungunsten der jeweiligen Bürgerinnen und Bürger.

  • Ist eine Feuerbestattung günstiger als eine Erdbestattung?

    Die Eigenleistungen des jeweiligen Bestattungsunternehmens können, je nach den Wünschen der Angehörigen, genau so hoch sein wie bei einer Erdbestattung. Lediglich die Folgekosten für Steinmetzarbeiten und Grabkosten und die kommunalen Gebühren können bei einer Feuerbestattung günstiger sein.

  • Worauf ist bei Sterbegeldversicherungen zu achten?

    Sofortschutz (keine Aufbauzeit), selbstbestimmte Höhe der Versicherungssumme, hohe Gewinnbeteiligung, zweckgebunden und zugriffsicher in eine Vorsorge.

  • Kann man eine Überführung aus dem Ausland absichern?

    Man kann die Kosten für die Überführung zum Begräbnisfriedhof von einem anderen Ort in Deutschland oder aus dem Ausland durch eine zusätzliche Überführungskostenversicherung in Höhe von bis zu 15.000,- Euro absichern.

  • Was ist eine Sozialbestattung?

    Soweit der Verstorbene keinerlei Nachlass hat und die Kostentragungspflichtigen (auch Erben) finanziell nicht in der Lage sind, für die Bestattung aufzukommen, sind die Kosten auf Antrag vom Sozialamt zu tragen. Vorher die Kostenübernahme für die Bestattung mit dem Sozialamt absprechen.

  • Was heißt Schonvermögen bei einer Sozialbestattung?

    Das Schonvermögen ist im deutschen Sozialrecht derjenige Vermögensanteil, den der Berechtigte vor dem Bezug einer Sozialleistung nicht verwerten muss, um seinen Lebensunterhalt zu sichern. Es gehört zum Persönlichkeitsrecht eines jeden Bürgers, bereits zu Lebzeiten angemessen für seine Bestattung zu sorgen. Die Einzahlungen können auf ein Vorsorgekonto (Treuhandkonto) oder durch Abschluss einer Sterbegeldversicherung unwiderruflich festgelegt werden. Diese Gelder sind als sogenanntes Schonvermögen zweckgebunden für die Bestattung zu verwenden.

Bestattungsvorsorge Vollmachten

Grabstätten

  • Kann man zu Lebzeiten schon ein Grab erwerben?

    Der Grabkauf ist in den Friedhofssatzungen der jeweiligen Friedhöfe geregelt. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung zu erkundigen, ob auf dem gewünschten Friedhof bereits zu Lebzeiten ein Grab erworben werden kann. Im Rahmen einer vorsorglichen Regelung übernehmen wir dies gerne für Sie.

  • Was heißt Grabnutzungsrecht?

    Das Nutzungsrecht an Gräbern auf städtischen/gemeindlichen Friedhöfen vergibt ausschließlich die Friedhofsverwaltung. Bei Reihengräbern entspricht das Nutzungsrecht der gesetzlichen Ruhezeit und kann, im Gegensatz zu Wahlgräbern, nicht verlängert werden. Über das Nutzungsrecht stellt die Friedhofsverwaltung dem Grabnutzungsberechtigten, d. h. dem Erwerber der Grabstätte eine Graburkunde aus. Der Grabnutzungsberechtigte bestimmt, welche Personen in der Grabstätte beerdigt werden dürfen, wie das Grab angelegt und wie es gepflegt wird.

  • Worin besteht der Unterschied zwischen Urnen-Erdgrab und Urnen-Nische?

    Ein Urnenerdgrab ist ein Erdgrab zur ausschließlichen Beisetzung von Urnen. Bei einer Urnennische handelt es sich in der Regel um einen Urnenplatz in einer oberirdischen Urnenwand.

  • Was versteht man unter Reihen – oder Wahlgräbern?

    Reihengräber sind einstellige Grabstätten, die der Reihe nach zugeteilt werden. Bei Erdbestattungsreihen- und Urnenreihengräbern entspricht das Nutzungsrecht der gesetzlichen Ruhezeit und kann nicht verlängert werden. Wahlgräber sind in der Regel mehrstellige Grabstätten (Familien- oder Sondergräberstätten), die von den Angehörigen ausgesucht werden können. Hier ist eine Verlängerung der Ruhezeit möglich.

  • Was versteht man unter Ruhezeiten?

    Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen – berechnet von der letzten Beisetzung – ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Die Ruhezeiten werden von den jeweiligen Friedhofsverwaltungen bzw. den Städten und Gemeinden festgesetzt.

  • Wer vergibt einen Grabplatz und sagt mir, welchen Grabstein man aufstellen kann?

    Die Vergabe eines Grabplatzes regelt die zuständige Friedhofsverwaltung. Sie gibt auch Auskunft darüber, welche Grabsteine aufgestellt werden können. Auch die Steinmetzbetriebe, die auf den jeweiligen Friedhöfen tätig sind, erteilen Auskunft.

  • Weiß ich bei einer anonymen Bestattung wo die Urne beigesetzt wurde?

    Nein, der genaue Beisetzungsort der Urne wird nicht mitgeteilt und auch die Ablage von Blumen auf dem Feld ist meist nicht gestattet.

  • Wer ist für die Grabpflege zuständig, kann dies auch der Bestatter regeln?

    Die Grabpflege können die Angehörigen selbst vornehmen oder, im Rahmen einer Dauergrabpflege, eine Gärtnerei oder den Bestatter beauftragen.

Mitglied der Landesinnung Bestatter Baden-Württemberg
Email