Hilfe im Trauerfall - was ist zu tun?

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine große Belastung für alle Angehörigen. Die Trauer steht im Vordergrund, bestimmt zunächst alles. Doch ein Todesfall zieht auch viele Formalitäten nach sich, die es zu erledigen gilt. Hierbei können und wollen wir als Firma Bestattungen Stoß nach Kräften entlasten. Mit den folgenden Handreichungen wollen wir Ihnen die notwendigen Schritte erleichtern. Sie sollen Ihnen auch bei der Entscheidung helfen, welche Formalitäten Sie selbst übernehmen und welche wir Ihnen abnehmen dürfen.

1. Arzt benachrichtigen

Im Sterbefall – sollte er sich zu Hause, im Alten- oder auch im Pflegeheim ereignen – ist es auf jeden Fall erforderlich, dass Sie zunächst einen Arzt benachrichtigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus übernimmt dies die Krankenhausverwaltung. Sollte der Arzt keine natürliche Todesursache bescheinigen können, müssen Sie darüber hinaus die Polizei informieren.

2. Bestatter benachrichtigen

Auch uns als Bestatter sollten Sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt benachrichtigen. Wir von Bestattungen Stoß sind deshalb Tag und Nacht in unserem Büro in Pfullendorf oder unserer Filiale in Ostrach unter den unten angegebenen Nummern telefonisch erreichbar. So können wir Ihnen in dieser schweren Stunde so bald wie möglich helfend zur Seite stehen und Sie in allen weiteren notwenigen Schritten beraten.

Wenn Sie es wünschen, kann die oder der Verstorbene weiterhin zu Hause aufgebahrt bleiben, um von ihr oder ihm Abschied zu nehmen. Erst nach 36 Stunden muss eine Überführung ins Bestattungsinstitut erfolgen. Wir klären Sie in jedem Einzelfall darüber auf, was hierbei zu beachten ist.

3. Unterlagen zusammenstellen

Folgende Unterlagen müssen Sie für den weiteren formalen Gang nach einem Todesfall bereit- und zusammenstellen:

  • den Nachweis über den letzten Wohnsitz der oder des Verstorbenen
  • die vom Arzt oder der Krankenhausverwaltung ausgestellte Todesbescheinigung
  • je nach Familienstand der oder des Verstorbenen die entsprechenden Personenstandsurkunden. Diese sind:
    • bei Ledigen: die Geburtsurkunde;
    • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde;
    • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk;
    • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners. (Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen.)

Viele der bei einem Todesfall benötigten Dokumente können in einem ergänzenden Vorsorgeordner gesammelt werden, den wir Ihnen seitens der Firma Bestattungen Stoß gerne zur Verfügung stellen.

4. Erledigung der Formalitäten

Wenn es um die große Zahl von Formalitäten geht, die jeder Sterbefall nach sich zieht, möchten wir als Firma Bestattungen Stoß Ihnen so gut es geht zur Seite stehen. Im ganz persönlichen Beratungsgespräch – sei es noch am Todestag oder in den Tagen danach – klären wir mit Ihnen, welche Festlegungen seitens der oder des Verstorbenen bereits getroffen wurden, welche formalen Schritte wir Ihnen abnehmen sollen und welche Sie selbst erledigen.

Folgende Formalitäten und Schritte sind – unter anderen – zu beachten und auszuführen:

  • die Besorgung der Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes, die so genannte Abmeldung
  • der Erwerb oder der Wiedererwerb der Grabstätte
  • die Beauftragung eines Grabstein
  • die Festlegung eines Termins für Trauerfeier und Beerdigung bei der Gemeindeverwaltung und/oder der Kirche
  • die Festlegung des Termins mit dem Pfarrer bzw. dem Trauerredner
  • die Gestaltung des musikalischen Rahmens der Trauerfeier (Organist, Musiker, CD)
  • die Dekoration und Kerzenbeleuchtung für die Trauerfeier in der Kapelle
  • die Auslegung einer Kondolenzliste
  • die Bestellung von Blumenschmuck, Kränzen, Handsträußen und ggf. Blumen für die letzte Verabschiedung anstelle einer Handvoll Erde, wenn gewünscht
  • der Druck von Traueranzeigen und Danksagungen in der lokalen Presse
  • der Druck von Sterbebildern bzw. Totenzetteln, soweit regional üblich
  • die Aufgabe von Traueranzeigen in der Tagespresse
  • die Vereinbarung eines Beerdigungskaffees oder Leichenschmauses in einer Gaststätte
  • die Abrechnung mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • die Auflösung der Wohnung
  • die Versorgung eventuell vorhandener Haustiere
  • die Abmeldung von Versicherungen
  • die Versorgung der Post

Bei all diesen Schritten und vielen weiteren, die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergeben, unterstützen und entlasten wir Sie. Wir stehen Ihnen bei: Bauen Sie auf unsere Pietät und unsere Erfahrung aus über 40 Jahren als Bestatter.

Mitglied der Landesinnung Bestatter Baden-Württemberg
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