Die Patientenverfügung ‒ Selbstbestimmung im Krankheitsfall

Mit einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen und Therapien Ihre behandelnden Ärzte im Krankheitsfall einleiten sollen. Für Ihre Angehörigen bedeutet dies eine große Entlastung, da sie sicher sein können, dass alle Maßnahmen nach Ihren Wünschen erfolgen. In der Patientenverfügung können Sie auch ausdrücklich festhalten, welche medizinischen Eingriffe Sie nicht wünschen.

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen später einmal nicht in der Lage sein sollten, eine Entscheidung zu treffen, so können sich Ihre Ärzte und auch Ihre Angehörigen immer an der Patientenverfügung orientieren, denn damit sind Ihre Wünsche dokumentiert.

Inhaltlich und formell sind bei der Erstellung einer Patientenverfügung einige wichtige Punkte zu beachten.
Sicherheitshalber empfehlen wir hierzu die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt oder Notar.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie außerdem viele Informationen zum Thema Patientenverfügung, die Sie downloaden können. 

www.bmjv.de

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